Teilnahmebedingungen für Organisationen

Teilnahmebedingungen für Organisationen

Die Teilnahme an der Börse-Ehrenamt www.boerse-ehrenamt.at erfordert die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen.

  1. Inhalt und Zweck der Börse-Ehrenamt
    Das Land Oberösterreich betreibt unter der Bezeichnung „Börse-Ehrenamt“ eine Datenbank, mittels welcher gemeinnützige Organisationen auf der Internetseite www.boerse-ehrenamt.at ihren Bedarf an ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, präsentieren können.
    Die Leistungen der Börse-Ehrenamt werden auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen erbracht. Voraussetzung für den Eintrag einer Organisation in die Datenbank Börse-Ehrenamt ist daher die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen.
    Gemeinnützige Organisationen („Organisation(en)“) im Sinne der Börse-Ehrenamt sind sämtliche nicht auf Gewinn gerichtete Organisationen (Vereine, Körperschaften, Institutionen, sonstige private oder öffentliche Organisationen), die einen rechtmäßigen und im Interesse der Allgemeinheit liegenden Zweck verfolgen und eine Leistung für die Allgemeinheit erbringen.
    Kommerzielle Nutzung der Börse-Ehrenamt ist untersagt.
  2. Haftung
    Jede Organisation trägt die inhaltliche Verantwortung für die von ihr verfassten Beiträge, Inhalte und Daten. Insbesondere ist es untersagt, strafbare, jugendgefährdende, verfassungswidrige, sittenwidrige, pornografische, gewaltverherrlichende oder sonst rechtswidrige Inhalte mittels der Börse-Ehrenamt zu verbreiten, anzubieten oder sonst zugänglich zu machen. Darüber hinaus ist es jeder Organisation verboten, Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen anzubieten, anzukündigen, anzupreisen, bekannt zu geben oder sonst in irgendeiner Weise zugänglich zu machen. Das Land Oberösterreich übernimmt keine Haftung für die von den Organisationen produzierten und bereitgestellten Daten, Inhalte und Beiträge, insbesonders nicht dafür, dass diese Daten, Inhalte und Beiträge wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder so einem Zweck dienen können. Das Land Oberösterreich ist auch nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte das Land Oberösterreich wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus gesetzwidrigen Inhalten, Daten und Beiträgen der Organisation resultieren, verpflichtet sich die Organisation, das Land Oberösterreich von jeglicher Haftung freizustellen und dem Land Oberösterreich die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen einer solchen Inanspruchnahme entstehen. Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung für Inhalte, Daten und Beiträge von Internetseiten, welche mittels Links erreicht werden, wird ausgeschlossen.
    Das Land Oberösterreich übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Das Land Oberösterreich haftet nicht für die Funktionsfähigkeit oder Verfügbarkeit der Internetseite, die Speicherung der Daten, etc. Haftungsansprüche gegen das Land Oberösterreich wegen Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung der auf der Internetseite angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen.
  3. Registrierung und Geheimhaltung des Passworts
    Für eine Teilnahme der Organisation an der Börse-Ehrenamt ist eine Registrierung der Organisation beim Portal (E- Government Anwendung) des Landes Oberösterreich erforderlich. Dieses ist über den Link http://www.land-oberoesterreich.gv.at sowie die Auswahl der Anwendungen „E-government“ und anschließend „Registrierung“ erreichbar. Für die Registrierung sind alle mit einem * gekennzeichneten Pflichtfelder auszufüllen. Die Zustellung des Passwortes erfolgt per E-mail; es wird aus Gründen der Kontinuität dringend ersucht, keine personifizierte, sondern eine offizielle Emailadresse für die Registrierung zu verwenden. Jede Organisation ist verpflichtet, ihr Passwort geheim zu halten. Missbrauch des Passwortes muss umgehend der Redaktion (E-mail an praes.post@ooe.gv.at) gemeldet werden.
  4. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen
    Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich das Land Oberösterreich das Recht vor, den betreffenden Eintrag sofort und ohne Ankündigung zu löschen. Für Ansprüche, die von dritter Seite auf Grund solcher Beiträge gegenüber dem Land Oberösterreich gestellt werden, hält die Organisation das Land Oberösterreich schad- und klaglos. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.
  5. Datenschutz
    Die Organisation stimmt der Übermittlung der von ihr in die Börse-Ehrenamt eingetragenen Angaben an Interessentinnen und Interessenten an ehrenamtlicher Tätigkeit zum Zwecke der Kontaktaufnahme zu.
  6. Änderung der Teilnahmebedingungen und der Internetseite
    Die vorliegenden Teilnahmebedingungen können jederzeit und ohne Zustimmung der Organisationen geändert werden. Die Änderungen werden durch Veröffentlichung der aktuellen Version auf der Internetseite kundgemacht, wobei die geänderten Passagen deutlich gekennzeichnet sind, und somit als zugegangen gelten. Die Organisationen sind verpflichtet, sich durch regelmäßiges Aufrufen der Teilnahmebedingungen Kenntnis über die Änderungen zu verschaffen. Die weitere Teilnahme an der Börse-Ehrenamt wird als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen verstanden. Das Land Oberösterreich behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.